THE MOTOR HOUSE Group
0%
FR EN DE
Automotive Assets Zoll Fintech LegalTech Aktuelles Mitgliederbereich
Einfuhr ohne Zollberater kann Sie 50 % Ihres Fahrzeugs kosten.
Alle Beiträge

Einfuhr ohne Zollberater kann Sie 50 % Ihres Fahrzeugs kosten.

11. Apr. 2026
3 Min. Lesezeit
Zoll

Ein in Luxemburg ansässiger Fahrer hat es soeben am eigenen Leib erfahren: Eine Zollgrenze am Steuer eines Ferrari ohne Vorbereitung zu überqueren, kann ebenso teuer werden wie das Fahrzeug selbst. 124.000 Euro, am Straßenrand beglichen. In bar.

Der Sachverhalt: ein Ferrari, eine Grenze, eine Rechnung.

Anfang September 2025 überquert ein in Luxemburg wohnhafter Mann von rund sechzig Jahren die Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland am Steuer eines schwarzen Ferrari mit einem geschätzten Wert von 195.000 Schweizer Franken, also rund 207.000 Euro. Das Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen.

Die deutschen Zollbeamten halten das Fahrzeug umgehend an. Die Feststellung ist eindeutig: Dieser Ferrari wurde bei seinem Eintritt in das Gebiet der Europäischen Union nicht angemeldet. Als EU-Ansässiger war der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug bereits beim ersten Grenzübertritt den Einfuhrabgaben zu unterwerfen.

„Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge von in der EU ansässigen Personen geführt werden, ohne bei ihrer ersten Einfuhr Einfuhrabgaben zu unterliegen. Im vorliegenden Fall greifen diese Ausnahmen nicht.“
Deutsche Zollstelle

Die Rechnung: 115.000 Franken vor Ort bezahlt

Der Fahrer musste umgehend 124.000 Euro (115.000 CHF) entrichten, zusammengesetzt aus:

  • 64.000 Euro Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer + Zoll)
  • 60.000 Euro Bußgeld wegen unterlassener Anmeldung

Das entspricht rund 60 % des Fahrzeugwerts, am Straßenrand beglichen.

Warum kommt es dazu?

  • Wohnsitz vs. Zulassung: Ein EU-Ansässiger darf nicht mit einem außerhalb der EU zugelassenen Fahrzeug (Schweiz, UK) in der EU verkehren, ohne es zu verzollen.
  • Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung greift nur unter sehr engen Voraussetzungen (nicht ansässiger Besucher, befristete Dauer).
  • Die Bußgelder werden sofort fällig: Der Zoll kann das Fahrzeug festsetzen und die Zahlung an Ort und Stelle verlangen.

Was THE MOTOR HOUSE anders gemacht hätte

Unsere Abteilung Zoll & Compliance begleitet Privatpersonen und Familien bei der Einfuhr von Prestigefahrzeugen zwischen Luxemburg, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und dem europäischen Raum. Für einen Vorgang wie diesen hätten wir:

  • Vorab den auf Fahrer und Fahrzeug anwendbaren Zollstatus ermittelt
  • Den Grenzübertritt im dafür geeigneten rechtlichen Rahmen strukturiert
  • Die von den deutschen Zollbehörden geforderten Unterlagen vorbereitet
  • Jegliche Festsetzung und jede Notzahlung vermieden

Die Kosten einer professionellen zollrechtlichen Begleitung machen einen verschwindend geringen Bruchteil dessen aus, was dieser Fahrer in wenigen Minuten am Rand einer Autobahn entrichten musste.

Unsere Empfehlung

Bevor Sie sich ans Steuer eines Luxusfahrzeugs setzen, um eine Grenze zu überqueren, wenden Sie sich an einen Zollspezialisten. Die Regeln richten sich nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz, der Art des Grenzübertritts und dem Status des Fahrzeugs. Bei THE MOTOR HOUSE wird jede Einfuhr als vollständige Steuerakte behandelt.

Verfasst von

Jean-Maxence Watel

Gründer von THE MOTOR HOUSE Group, FinTech und LegalTech mit Sitz in Luxemburg und Präsenz in Frankreich und der Schweiz.

Kaufen und verkaufen Sie in vollkommener Sicherheit.

499 €/Jahr — damit Sie nie wieder allein kaufen.

Juristische, zollrechtliche und finanzielle Dienstleistungen für Ihre Fahrzeugsammlung.

Mitglied werden Weitere Beiträge